Internationale Geburtsurkunde
Sie benötigen eine internationale Geburtsurkunde oder wollen erst einmal wissen, was das überhaupt ist? Bei uns erhalten Sie alle wichtigen Infos zur internationalen Geburtsurkunde, wann man sie braucht und wie man diese beantragt.
Was ist eine internationale Geburtsurkunde?
Eine internationale Geburtsurkunde ist ein offizielles Dokument, das anders als die nationale Geburtsurkunde in mehreren Sprachen ausgestellt wird. Sie wird nach einer standardisierten Vorlage angefertigt und enthält standardisierte Felder, die in allen Ländern verstanden werden können.
Üblicherweise enthält die internationale Geburtsurkunde folgende Sprachen: Deutsch,
Französisch, Englisch, Italienisch, Spanisch. Sie kann aber auch andere Sprachkombinationen enthalten, vor allem wenn das Land, in dem sie ausgestellt wird, eine andere Amtssprache hat.
Wo ist die internationale Geburtsurkunde gültig?
Die internationale Geburtsurkunde ist anders als die nationale Geburtsurkunde international anerkannt in den Ländern, die das Wiener CIEC-Übereinkommens von 1976 unterzeichnet haben. Diese Länder sind: Deutschland, Österreich, Schweiz, Frankreich, Italien, Spanien, Belgien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Griechenland, Türkei, Kroatien, Polen, Serbien, Slowenien, Mazedonien, Montenegro, Rumänien, Tschechien, Ungarn, Slowakei, Litauen und Moldawien.
Sie wird auch teils in anderen Ländern anerkannt, manchmal ist dafür zusätzlich eine Apostille oder Legalisation erforderlich.
Wofür braucht man eine internationale Geburtsurkunde?
Eine internationale Geburtsurkunde benötigen Sie für internationale Behördengänge, wie zum Beispiel für das Heiraten im Ausland, für Adoptionsverfahren, Visa-Anträge, Einwanderungsverfahren oder für ein Studium im Ausland.
In vielen Fällen, vor allem für die meisten Visa, genügt aber auch einfach eine beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde.
Internationale Geburtsurkunde beantragen
Sie können eine internationale Geburtsurkunde beim Standesamt ausstellen lassen, das die Geburt beurkundet hat. Je nach Standesamt können Sie einen Antrag online, per Post oder persönlich stellen. Für Ihren Antrag müssen Sie sich mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
Die Ausstellung der internationalen Geburtsurkunde dauert in der Regel ein bis zwei Wochen und kostet rund 12 Euro.
FAQs: Internationale Geburtsurkunde
Manche Behörden akzeptieren die internationale Geburtsurkunde nur, wenn sie nicht älter als sechs Monate alt ist, da sich Daten zu den Eltern ändern könnten, wie der Name oder eine nachträgliche Anerkennung der Vaterschaft.
Die internationale Geburtsurkunde ist in allen Ländern gültig, die das Wiener CIEC-Übereinkommen von 1976 unterzeichnet haben. Dazu zählt auch Deutschland.
Eine Geburtsurkunde können Sie nur im Standesamt beantragen, das die Geburt beurkundet hat. Wenn Sie in München geboren sind, können Sie Ihre Geburtsurkunde im Onlineportal der Stadt München beantragen.
Die internationale Geburtsurkunde kostet rund 12 Euro.