Häufig gestellte
Fragen
Allgemeine Fragen
bezüglich Registrierung & Datenschutz, Service & Qualität, Bezahlung, Lieferung & Versand
FAQs: Registrierung & Datenschutz
Wenn Sie einen Auftrag im Namen eines Unternehmens erstellen, sind Sie Geschäftskunde oder -kundin. Erstellen Sie jedoch einen Auftrag für den privaten Gebrauch, sind Sie Privatkundin oder -kunde. Diese Unterscheidung ist für uns für die Abrechnung nach Auftragsabwicklung wichtig.
Für uns sind Sicherheit und Privatsphäre sehr wichtig, daher möchten wir auch die Privatsphäre unserer Sprachdienstleister:innen wahren und stellen diese anonymisiert dar.
Ihre Zeitzone ist für uns wichtig, damit Ihnen sowie den Sprachdienstleister:innen die Uhrzeiten, wie z. B. das Liefer- oder Startdatum eines Auftrags korrekt angezeigt werden, müssen Sie Ihre Zeitzone bei der Registrierung angeben.
Bestellen Sie eine Textübersetzung, wird das Lieferdatum entsprechend Ihrer Zeitzone angezeigt.
Somit kann es sein, dass sich die Uhrzeiten, die Ihnen angezeigt werden, von denen der Sprachdienstleisterin bzw. des Sprachdienstleisters unterscheiden, falls dieser in einer anderen Zeitzone lebt als Sie.
Bei uns werden alle Projekte unter Einhaltung der höchsten Verschwiegenheit durchgeführt. Dabei arbeiten wir ausschließlich mit zertifizierten und geprüften ÜbersetzerInnen zusammen, die eine strenge Verschwiegenheitserklärung unterzeichnen müssen, um unseren hohen Sicherheitsstandards gerecht zu werden.
Selbstverständlich können wir auch direkt mit Ihnen eine Verschwiegenheitserklärung (ein sogenanntes Non-Disclosure Aggreement, kurz NDA) unterzeichnen. Sprechen Sie uns einfach darauf an!
Ihre Dokumente und Übersetzungen werden 90 Tage nach Abschluss Ihres Auftrags automatisch gelöscht. Zwei Wochen vorher erhalten Sie eine E-Mail mit der Erinnerung, die entsprechenden Übersetzungen herunterzuladen, falls dies noch nicht geschehen ist.
Wir benötigen die Information als Nachweis der Unternehmereigenschaft und zur korrekten steuerlichen Behandlung der erbrachten Leistungen. Die Angabe der Steuernummer bzw. einer Umsatzsteuer-ID ist für alle GeschäftskundInnen notwendig. Unternehmen innerhalb der EU geben entweder ihre Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID, Unternehmen aus Drittländern ihre jeweilige Steuernummer an.
FAQs: Service & Qualität
Eine Fachübersetzung, die ein Korrektorat durch eine zweite:n muttersprachliche:n Fachübersetzer:in beinhaltet, stellt die höchste Qualitätsstufe bei Übersetzungen dar. Es ist immer sinnvoll, ein Korrektorat zu wählen, wenn die übersetzten Texte veröffentlicht werden (z. B. Websites, Marketing-Material, PR-Texte). Bei Verträgen o.ä. sollte eine Übersetzung niemals ohne Korrektorat gewählt werden.
Bei Übersetzungen mit Beglaubigungen ist kein Korrektorat notwendig. Auch wenn eine Übersetzung lediglich für interne bzw. private Zwecke verwendet wird, ist ein Korrektorat nicht zwingend notwendig. Dennoch empfehlen wir Ihnen, mit unseren Mitarbeitenden persönlich zu besprechen, ob ein Korrektorat für Ihren Fall sinnvoll ist.
Ja! Alle lingoking Übersetzer:innen verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung für Übersetzer:innen und eine mehrjährige Berufserfahrung. Dadurch können wir sicherstellen, dass unsere Übersetzungen qualitativ einwandfrei sind. Sollte der gelieferte Text mal nicht Ihren Vorstellungen entsprechen, wenden Sie sich einfach an unsere Projektmanager:innen. Wir werden alles dafür tun, Ihr Anliegen so schnell wie möglich zu klären. Unsere Qualitätsoffensive bietet Ihnen bis zu 100 % Preisnachlass, sofern die Übersetzung ungenügend war.
Qualität hat bei lingoking oberste Priorität! Wir arbeiten ausschließlich nach den Kriterien der DIN EN ISO 17100. Darüber hinaus haben wir unsere eigene Qualitätsoffensive in enger Zusammenarbeit mit professionellen ÜbersetzerInnen, Universitäten und Verbänden entwickelt, die Ihnen Sicherheit, Vertrauen und höchste Qualität garantiert. Alle lingoking Übersetzer.innen muss einen anerkannten Abschluss vorweisen und wird genau geprüft. Zusätzlich muss eine strenge Verschwiegenheitserklärung unterzeichnet werden. Fragen Sie gern unsere kompetenten Mitarbeitenden, die Ihnen gern persönlich noch mehr darüber erzählen.
Übersetzer:innen, die sich bei lingoking bewerben, müssen besondere Kompetenzen mitbringen, die von uns strengstens geprüft werden. So verfügen beispielsweise all unsere Sprachdienstleister:innen über einen Abschluss an einer ATA-zertifizierten Universität bzw. (Hoch-)Schule oder über mehrere Jahre Berufserfahrung. Nur wenn wir Sprachdienstleister:innen für geeignet halten, werden diese akkreditiert.
Dadurch, dass nur akkreditierte Sprachdienstleister:innen Zugang zu unserer Plattform haben und nur Sprachdienstleister:innen mit passenden Kompetenzen eine Benachrichtigung über einen neuen Auftrag erhalten, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen, dass der oder die Übersetzer:in für Ihren Auftrag nicht geeignet sein könnte. Selbstverständlich ist dies auch der Fall, wenn der Auftrag durch unser Projektmanagement-Team manuell für Sie abgewickelt wird.
FAQs: Bezahlung, Lieferung & Versand
Bei lingoking können Sie ganz bequem per PayPal, Lastschrift, Kreditkarte und auf Rechnung bezahlen. Das garantiert eine schnelle und sichere Abwicklung und ermöglicht es Ihnen, den lingoking Service kurzfristig und unkompliziert zu nutzen. Bitte beachten Sie, dass die Zahlung auf Rechnung derzeit nur für Geschäftskundinnen und -kunden möglich ist (unter Angabe einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer). Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage.
lingoking bietet Ihnen zwei verschiedene Lieferoptionen: Standard und Express. Bei einer Standardlieferung beträgt die Bearbeitungszeit drei bis fünf Werktage, bei Express zwei bis drei Werktage. Sobald die Übersetzung vorliegt, können Sie diese in digitaler Form in Ihrem persönlichen Benutzerkonto prüfen. Dabei können Sie entweder die Übersetzung annehmen oder, wenn etwas mal nicht ganz genau Ihren Vorstellungen entspricht, eine Korrektur anfordern. Nach Ihrer verbindlichen Abnahme gilt der Auftrag als geliefert bzw. abgeschlossen.
Beglaubigte Übersetzungen werden erst nach Ihrer formellen Freigabe postalisch versendet. Die dazugehörende Sendungsnummer finden Sie ebenso in Ihrem Benutzerkonto. So können Sie jederzeit den Status Ihrer Sendung prüfen. Bitte beachten Sie, dass wir ab dem Zeitpunkt der Übergabe an die Deutsche Post keinen Einfluss auf die Lieferzeit haben.
Falls Sie einen Scan der beglaubigten Übersetzung dazu gebucht haben, erhalten Sie diesen ebenfalls nach erfolgter Freigabe.
Die Kosten für den Versand unterscheiden sich je nach gewähltem Service. Eine Fachübersetzung wird digital an Sie übermittelt, es fallen keine Versandkosten an. Beglaubigte Übersetzungen versenden wir per Einwurf-Einschreiben. Hierbei fallen unterschiedliche Kosten an, je nachdem ob Sie Standard- oder Express-Versand gewählt haben.
Sobald die Übersetzung vorliegt, können Sie diese in digitaler Form in Ihrem Login-Bereich prüfen. Dabei können Sie entweder die Übersetzung annehmen oder, wenn etwas mal nicht ganz genau Ihren Vorstellungen entspricht, eine Korrektur anfordern. Nach Ihrer verbindlichen Abnahme gilt der Auftrag als geliefert bzw. abgeschlossen. Beglaubigte Übersetzungen werden erst nach Ihrer formellen Abnahme postalisch versendet. Die dazugehörende Sendungsnummer finden Sie in Ihrem Benutzerkonto. So können Sie jederzeit den Status Ihrer Sendung prüfen. Bitte beachten Sie, dass wir ab dem Zeitpunkt der Übergabe an die Deutsche Post keinen Einfluss auf die Lieferzeit haben.
Falls Sie einen Scan der beglaubigten Übersetzung dazu gebucht haben, erhalten Sie diesen ebenfalls nach erfolgter Abnahme.
Während einfache, nicht beglaubigte Texte für die weitere Verwendung leicht von unserer Plattform heruntergeladen werden können, benötigen Sie für Ämter und Behörden meist eine beglaubigte Übersetzung im Original und das kommt per Post.
Fragen zu Übersetzungen
bezüglich Übersetzungsservices, Preisen, Bezahlung & Lieferung, Qualität & Vermittlung
FAQs: Übersetzungsservices
Prinzipiell sind Übersetzungen in allen Sprachen und Dialekten möglich.
Eine Fachübersetzung, die ein Korrektorat durch eine:n zweite:n muttersprachliche:n Fachübersetzer:in beinhaltet, stellt die höchste Qualitätsstufe bei Übersetzungen dar. Es ist immer sinnvoll, ein Übersetzungskorrektorat zu wählen, wenn die übersetzten Texte veröffentlicht werden (z. B. Websites, Marketing-Material, PR-Texte). Bei Verträgen o.ä. sollte eine Übersetzung niemals ohne Korrektorat gewählt werden.
Bei Übersetzungen mit Beglaubigungen ist kein Korrektorat notwendig. Auch wenn eine Übersetzung lediglich für interne bzw. private Zwecke verwendet wird, ist ein Korrektorat nicht zwingend notwendig. Dennoch empfehlen wir Ihnen, mit unseren Mitarbeitenden persönlich zu besprechen, ob ein Korrektorat für Ihren Fall sinnvoll ist.
Laut dem Auswärtigen Amt werden deutsche Urkunden von den Behörden eines anderen Staates oftmals nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit oder ihr Beweiswert in einem besonderen Verfahren festgestellt worden ist. Dies geschieht je nach Land entweder durch eine Apostille oder eine Legalisation. Mehr zum Thema Apostille, Legalisation und Beglaubigung in unserem Artikel.
Sollen im Ausland ausgestellte Urkunden und Zeugnisse z. B. bei deutschen Behörden oder Gerichten vorgelegt werden, wird meist eine beglaubigte Übersetzung der entsprechenden Dokumente gefordert. Um gerichtlich beeidigt werden zu können, müssen Übersetzer:innen dem Gericht die fachlichen und sprachlichen Qualifikationen nachweisen, damit ein möglichst hoher Qualitätsstandard der Übersetzungen gewährleistet werden kann. Vereidigte Übersetzer:innen beglaubigen mit der Unterschrift und dem Stempel die Richtigkeit der Übersetzung sowie ihre Übereinstimmung mit dem Original.
Diese Vorgehensweise ist in vielen Fällen auch ausreichend, wenn deutsche Urkunden im Ausland vorgelegt werden sollen.
Tipp: Wenn Sie die Übersetzung dem Konsulat vorlegen müssen, achten Sie darauf, ob die Übersetzung ausdrücklich von im Konsulat registrierten Übersetzer:innen durchgeführt werden soll. Das Konsulat gibt Ihnen dazu gerne eine Auskunft.
Eine Apostille benötigen Sie, wenn das Land in welchem Sie Ihre Dokumente vorlegen möchten, dem Haager Übereinkommen zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 15. Oktober 1961 beigetreten ist.
Eine Beglaubigung/Legalisation benötigen Sie, wenn das Land, in dem Sie Ihre Dokumente vorlegen möchten nicht dem Haager Übereinkommen zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 15. Oktober 1961 beigetreten ist. Mehr zum Thema Apostille, Legalisation und Beglaubigung in unserem Artikel.
Beglaubigte Übersetzungen, die in Deutschland vorzulegen sind, können nur von in Deutschland vereidigten Übersetzer:innen vorgenommen werden.
Je nach Staat, in welchem die Übersetzung benötigt wird, gelten unterschiedliche Vorschriften. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei der zuständigen Behörde, welche die erforderlichen Voraussetzungen für diese Übersetzung sind.
Wenn Sie bei lingoking eine beglaubigte Übersetzung in Auftrag geben, geben Sie bitte das Land an, in welchem dieses Dokument benötigt wird! Diese Angaben müssen gemacht werden, damit ein:e geeignete:r Übersetzer:in den Auftrag übernehmen kann.
Hinweis: Wenn Sie die Übersetzung dem Konsulat vorlegen müssen, achten Sie darauf, ob die Übersetzung ausdrücklich von im Konsulat registrierten Übersetzer:nnen durchgeführt werden soll. Das Konsulat gibt Ihnen dazu gerne eine Auskunft.
FAQs: Preisen, Bezahlung & Lieferung
Dokumente wie Urkunden, Führerscheine und Zeugnisse sind in der Länge und im Aufbau größtenteils ähnlich, können daher jeweils zu einem Standardpreis angeboten werden. Bei individuellen Textanfragen bzw. komplexeren Projekten, die standardmäßig von unserem Projektmanagement-Team betreut werden, berechnen wir die Kosten auf Grundlage der Wortanzahl, der entsprechenden Sprachkombination und des Fachgebietes.
Je umfangreicher das Projekt, desto mehr Spielraum ergibt sich bei der Preisgestaltung. Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne dazu!
Urkunden, Führerscheine und Zeugnisse, aber auch Broschüren und Pressemitteilungen zählen zu unseren meist gebuchten Übersetzungsleistungen. Diese sind größtenteils ähnlich und können mit ein paar zusätzlichen Service-Optionen standardisiert angeboten werden. Und das ganz einfach mit unserer digitalen WebShops.
Die Preise finden Sie beim jeweiligen Übersetzungsservice in unserem lingoking WebShop!
Unser Prinzip: Faire und transparente Preise. Alle Übersetzer:innen bei lingoking arbeiten nach höchsten Qualitätsstandards.
Das Beste daran: Sie bestellen zu einem transparenten Festpreis oder erhalten im Voraus ein individuelles Angebot. Die Kosten hängen von der Länge, der Sprache und der Art des Textes ab.
Hier finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Übersetzungsdienste.
Bei lingoking können Sie ganz bequem per PayPal Lastschrift, Kreditkarte und auf Rechnung bezahlen. Das garantiert eine schnelle und sichere Abwicklung und ermöglicht es Ihnen, den lingoking-Service kurzfristig und unkompliziert zu nutzen. Bitte beachten Sie, dass die Zahlung auf Rechnung derzeit nur für Geschäftskundinnen und -kunden möglich ist (unter Angabe einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer). Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage.
lingoking bietet Ihnen zwei verschiedene Lieferoptionen: Standard und Express. Bei einer Standardlieferung beträgt die Bearbeitungszeit drei bis fünf Werktage, bei Express zwei bis drei Werktage. Sobald die Übersetzung vorliegt, können Sie diese in digitaler Form in Ihrem Login-Bereich prüfen. Dabei können Sie entweder die Übersetzung annehmen oder, wenn etwas mal nicht ganz genau Ihren Vorstellungen entspricht, eine Korrektur anfordern. Nach Ihrer verbindlichen Abnahme gilt der Auftrag als geliefert bzw. abgeschlossen.
Beglaubigte Übersetzungen werden erst nach Ihrer formellen Freigabe postalisch versendet. Die dazugehörende Sendungsnummer finden Sie in Ihrem Login-Bereich. So können Sie jederzeit den Status Ihrer Sendung prüfen. Bitte beachten Sie, dass wir ab dem Zeitpunkt der Übergabe an die Deutsche Post keinen Einfluss auf die Lieferzeit haben.
Falls Sie einen Scan der beglaubigten Übersetzung dazu gebucht haben, erhalten Sie diesen ebenfalls nach erfolgter Freigabe.
Bei größeren Projekten (z. B. Websites, Handbücher) rechnen wir mit bis zu ca. 2.000 Wörtern pro Tag. Die Schnelligkeit hängt von unterschiedlichen Faktoren ab: Komplexität des Ausgangstextes, Qualität des Ausgangsdokuments, Form/Lesbarkeit der zu übersetzenden Datei u.v.m. Aus diesem Grund kann bei größeren Projekten der tatsächliche Liefertermin vom im Buchungsprozess angegebenen Lieferdatum abweichen. Wir sind jedoch stets bestrebt, unter Einhaltung der höchsten Qualitätsstandards so schnell wie nur möglich zu liefern. Sollten Sie hierzu Rückfragen haben, kontaktieren Sie uns, wir beantworten gerne Ihre Fragen.
Sobald die Übersetzung vorliegt, können Sie diese in digitaler Form in Ihrem Login-Bereich prüfen. Dabei können Sie entweder die Übersetzung annehmen oder, wenn etwas mal nicht ganz genau Ihren Vorstellungen entspricht, eine Korrektur anfordern. Nach Ihrer verbindlichen Abnahme gilt der Auftrag als geliefert bzw. abgeschlossen. Beglaubigte Übersetzungen werden erst nach Ihrer formellen Abnahme postalisch versendet. Die dazugehörende Sendungsnummer finden Sie in Ihrem Login-Bereich. So können Sie jederzeit den Status Ihrer Sendung prüfen. Bitte beachten Sie, dass wir ab dem Zeitpunkt der Übergabe an die Deutsche Post keinen Einfluss auf die Lieferzeit haben.
Falls Sie einen Scan der beglaubigten Übersetzung dazu gebucht haben, erhalten Sie diesen ebenfalls nach erfolgter Abnahme.
Während einfache, nicht beglaubigte Texte für die weitere Verwendung leicht von unserer Plattform heruntergeladen werden können, benötigen Sie für Ämter und Behörden meist eine beglaubigte Übersetzung im Original und das kommt per Post.
FAQs: Qualität & Vermittlung
Übersetzer:innen, die sich bei lingoking bewerben, müssen besondere Kompetenzen mitbringen, die von uns strengstens geprüft werden. So verfügen beispielsweise all unsere Sprachdienstleister:innen über einen Abschluss an einer ATA-zertifizierten Universität bzw. (Hoch-)Schule oder über mehrere Jahre Berufserfahrung. Nur, wenn wir Sprachdienstleister:innen für geeignet halten, werden sie akkreditiert.
Dadurch, dass nur akkreditierte Sprachdienstleister:innen Zugang zum Online-Marktplatz haben und nur Sprachdienstleister:innen mit passenden Kompetenzen eine Benachrichtigung über einen neuen Auftrag erhalten, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen, dass Übersetzer:innen für Ihren Auftrag nicht geeignet sein könnten.
Selbstverständlich ist dies auch der Fall, wenn der Auftrag manuell abgewickelt wird.
Perfektes Matching: Wir legen großen Wert darauf, die passenden ÜbersetzerInnen mit dem nötigen Fachwissen für Ihr Projekt zu finden. Daher können Sie bei der Auftragserstellung ein Fachthema angeben.
Der Bestellprozess
Beglaubigte Übersetzungen vs. Fachübersetzungen
Ihre beglaubigte Übersetzung in drei Schritten
Kontakt
Wir helfen Ihnen gerne bei Fragen, kontaktieren Sie uns gerne!