Was müssen ukrainische Geflüchtete bei der Einreise nach Deutschland beachten?
Mit der wachsenden Zahl an Geflüchteten steigt auch die Nachfrage nach Ukrainisch-Dolmetscher:innen und Übersetzer:innen in ganz Deutschland. Für einen vorübergehenden Aufenthalt halten sich Behördengänge zunächst zwar noch in Grenzen. Doch wer länger in Deutschland bleiben und dort arbeiten will, muss sich auch um die Übersetzung von ukrainischen Dokumenten kümmern. So ist es beispielsweise für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis notwendig, die ukrainische Geburtsurkunde übersetzen zu lassen.
Inhalt
Welche Dokumente brauchen ukrainische Einreisende in Deutschland?
Mit der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung vom 7. März wurden Einreise und Aufenthalt aller aus der Ukraine geflüchteten Menschen geregelt, um den Flüchtlingen eine einfache Einreise nach Deutschland sowie einen vorübergehenden Schutz zu gewährleisten. Auf diese Weise benötigen ukrainische Geflüchtete zur legalen Einreise kein Visum, ein biometrischer Reisepass ist ausreichend. Diese Verordnung sorgt für eine schnelle unbürokratische Abhilfe, gilt jedoch nicht für einen langfristigen Aufenthalt der Geflüchteten.
Wie läuft die Registrierung in Deutschland ab?
Es klingt komplizierter als es ist! Folgen Sie den nachfolgenden Schritten, um sich als ukrainische:r Geflüchtete:r in Deutschland zu registrieren!
- Wenden Sie sich an Helfer:innen vor Ort: Egal wo in Deutschland Sie ankommen. An den meisten großen Bahnhöfen finden Sie Info-Points, wo Ihnen Helfer:innen inkl. Dolmetscher:innen zur Seite stehen.
- Geben Sie Ihre Daten an: Melden Sie sich via BAMF-Außenstelle oder Aufnahmeeinrichtung bei der Regierung. Oft machen die Helfer:innen dies direkt bei Ihrer Ankunft. In Oberbayern können Sie dies auch online über folgenden Link erledigen: Regierung Oberbayern. Die Registrierung muss innerhalb von 90 Tagen erfolgen.
- Erhalten Sie Ihren Ankunftsnachweis: Nutzen Sie die Leistungen Ihres Ankunftsnachweises, wie Unterbringung, Verpflegung sowie medizinischer Versorgung. Der Nachweis ist jedoch weder ein Ausweis noch ein Ausweisersatz!
- Sie wollen länger in Deutschland bleiben? Dann können Sie nach Ihrer fertigen Registrierung eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Wie und wo können Ukrainer:innen eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland beantragen?
Wer länger in Deutschland bleibt oder hier arbeiten will, braucht eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG. Die Registrierung ist hierbei nur der erste notwendige Schritt. Bevor die Aufenthaltserlaubnis jedoch bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden kann, muss ein Wohnsitz angemeldet und zu diesem Zwecke verschiedene Dokumente bereitgelegt und teils auch übersetzt werden.
Welche ukrainischen Dokumente müssen für die Aufenthaltserlaubnis übersetzt werden?
Je nach Behörde können für die Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis verschiedene Dokumente sowie deren Übersetzung verlangt werden. In den meisten Fällen brauchen Sie:
- -Reisepass oder Personalausweis
- - Geburtsurkunde
Optional:
- - Heiratsurkunde
- - Führerschein
Fragen Sie am besten vor Ihrer Buchung bei der zuständigen Behörde nach, welche Dokumente Sie inkl. (beglaubigter) Übersetzung vorlegen müssen.
So schnell geht die Übersetzung Ihrer ukrainischen Urkunde
- Optionen auswählen: Erstellen Sie unter Angabe der Menge, Sprachkombination (“Ukrainisch-Deutsch”) und Übersetzungsoption Ihre gewünschte Übersetzung.
- Bezahlen: Bezahlen Sie bequem und komfortabel via PayPal, Sofortüberweisung oder Kreditkarte.
- Foto hochladen: Laden Sie ein Foto Ihrer Geburtsurkunde hoch. Das Original benötigen wir nicht.
Sollten ukrainische Flüchtlinge einen Asylantrag stellen?
Vertriebene aus der Ukraine sind nicht verpflichtet, das Asylverfahren zu durchlaufen, ein Asylantrag ist nicht erforderlich. Bürger der Ukraine können auf Grundlage der sogenannten Richtlinie über vorübergehenden Schutz in allen EU-Staaten zur Aufnahme von Militärflüchtlingen aufgenommen werden.
Tipp: Wer eine Aufenthaltserlaubnis erwerben möchte, sollte keinen Asylantrag stellen, denn vor Abschluss des Asylverfahrens darf keine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden (außer in Ausnahmefällen). Ein Asylantrag sollte daher - wenn überhaupt - nur nach vorheriger individueller Beratung gestellt werden.