Pflegehilfskraft legt Hand auf Schulter einer älteren Damen und lächelt sie an.
Leben & Arbeiten

Beschleunigtes Anerkennungsverfahren für Pflegehilfskräfte geplant

Katharina Weckend | 15.07.2024

Bayern plant beschleunigtes Anerkennungsverfahren für Pflegehilfskräfte

In der Pflege ist der Mangel an Fachkräften besonders brisant. Laut Statistischem Bundesamt werden bis 2049 in Deutschland 280.000 bis 690.000 Pflegekräfte fehlen. Das beschleunigte Anerkennungsverfahren für Fachkräfte aus Drittländer (Nicht-EU-Ländern) gilt bisher nur für Fachkräfte mit einer Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren oder höheren Abschlüssen. Pflegehilfskräfte haben eine einjährige Ausbildung und sind daher bisher nicht in diesem Verfahren inbegriffen. Dies soll sich nun in Bayern ab dem 1. Januar 2025 ändern und so sollen auch Pflegehilfskräfte vom beschleunigten Anerkennungsverfahren profitieren.

Warum ist die beschleunigte Anerkennung von Pflegehilfskräften so wichtig?

Der Pflegenotstand schreitet weiter voran. Daher wurde vor einem Jahr auch die Pflegefachkraftquote von mindestens 50 Prozent aufgeweicht. Diese Quote gab vor, wie viele Fachkräfte eine Einrichtung für eine bestimmte Anzahl an pflegebedürftigen Bewohner:innen haben muss. Viele Einrichtungen taten sich immer schwerer, die Quote von 50 Prozent überhaupt einzuhalten. Nun wollen Heime verstärkt Hilfskräfte einstellen und so Pflegefachkräfte entlasten. Hilfskräfte unterstützen bei der Grundpflege von Bewohner:innen. Dazu zählen zum Beispiel das Waschen und Anziehen, die Medikamentengabe, Blutzucker messen, etc. Dies sorgt nicht nur für Entlastung bei den Pflegefachkräften, sondern unter Umständen auch wieder für eine bessere Qualität in der Pflege. Heime können unter Umständen wieder mehr Personal einstellen und so der chronischen Unterbesetzung entgegenwirken. So bleibt auch wieder mehr Zeit für die Bewohner:innen.  

 

Das klingt erst einmal nach einer Entspannung der Lage, dennoch stellt sich nun die Frage, woher diese Pflegehilfskräfte kommen sollen. Hier kann das beschleunigte Anerkennungsverfahren für Fachkräfte aus Drittländern Abhilfe verschaffen. So können bereits ab Anfang nächsten Jahres auch qualifizierte Personen aus Drittstaaten, die Pflegehilfskräfte sind oder eine gleichwertige Ausbildung im Ausland haben, in den deutschen Arbeitsmarkt integriert werden – und das im Schnellverfahren. Denn das beschleunigte Anerkennungsverfahren dauert nur zwei Monate.  

 

Es können aber auch Personen aus Drittstaaten für die Ausbildung zur Pflegehilfskraft nach Deutschland kommen und nach der einjährigen Ausbildung in den Arbeitsmarkt integriert werden. Fehlen nur manche Qualifikationen, können gewisse Qualifizierungen in Deutschland auch nachgeholt werden. 

 

Das beschleunigte Anerkennungsverfahren kann allerdings nur über Arbeitgeber:innen eingeleitet werden und ab Januar 2025 erst einmal nur in Bayern.

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