Scheidung im Ausland
Eine Scheidung im Ausland bringt rechtliche und organisatorische Herausforderungen mit sich. Welche Behörde ist zuständig, welches Recht gilt, und wie wird die Scheidung in Deutschland anerkannt? Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Schritte, Dokumente und Verfahren, um den Prozess möglichst reibungslos zu gestalten.
Warum eine Scheidung im Ausland?
Für Menschen, die ins Ausland ausgewandert sind, ist es oft naheliegend, eine Scheidung im Land ihres neuen Wohnsitzes zu beantragen. In den meisten Ländern bestimmt der gewöhnliche Aufenthalt, welches Gericht zuständig ist und welches Recht angewendet wird – unabhängig davon, wo die Ehe geschlossen wurde. Das bedeutet, dass wenn beide beispielsweise in Spanien oder Australien leben, in der Regel nach den Gesetzen des jeweiligen Landes geschieden werden. Sollte nur eine:r der Ehepartner:innen im Ausland leben, kann die Scheidung in beiden Ländern eingereicht werden. Innerhalb der EU regelt die Brüssel-ii-b-Verordnung, dass das Gericht des Landes zuständig ist, in dem die Scheidung zuerst beantragt wird.
Während das Gericht des Wohnsitzlands zuständig ist, wird nicht immer das Recht dieses Landes angewendet. Innerhalb der EU regelt die sogenannte Rom-III-Verordnung, welches Recht bei internationalen Scheidungen zur Anwendung kommt. Diese Regelung erlaubt es Ihnen beispielsweise, das Recht eines Landes zu wählen, zu dem Sie oder Ihr:e Partner:in eine enge Verbindung haben (z. B. deutsches Recht bei deutscher Staatsangehörigkeit).
In Ländern außerhalb der EU kann dies anders geregelt sein. Manche Staaten wenden ausschließlich ihr eigenes Recht an, andere berücksichtigen das Recht des Herkunftslandes der Beteiligten.
Die Anforderungen an eine Scheidung können je nach Land erheblich variieren. In manchen Staaten gibt es beispielsweise kein vorgeschriebenes Trennungsjahr, während andere abweichende Regelungen zu Unterhalt, Vermögensaufteilung oder spezifische kulturelle Vorgaben haben, die berücksichtigt werden müssen.
Es ist daher entscheidend, sich vorab über die lokalen Gesetze zu informieren.
Ablauf einer Scheidung im Ausland
Der Ablauf einer Scheidung im Ausland hängt maßgeblich von den gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Landes ab. Während einige Länder schnelle und unbürokratische Verfahren ermöglichen, setzen andere lange Trennungszeiten oder umfangreiche Nachweise voraus. Auch die Frage, ob ein Gericht in den Prozess involviert sein muss oder ob außergerichtliche Vereinbarungen ausreichen, variiert stark.
Typischerweise durchlaufen Sie bei einer Scheidung im Ausland jedoch folgende Schritte:
Antragstellung: Der Scheidungsantrag wird bei der zuständigen Behörde oder dem Gericht des Landes eingereicht. Dafür werden in der Regel Dokumente wie Heiratsurkunde und Identitätsnachweise benötigt. In der Regel ist eine Ehe gültig, wenn sie den Formvorschriften des Landes der Heirat entspricht. Vor der Antragstellung sollte jedoch geprüft werden, ob sie im Land des Scheidungsantrags anerkannt wird
Prüfung der Zuständigkeit: Das Gericht prüft, ob es rechtlich befugt ist, die Scheidung zu bearbeiten. Kriterien können der Wohnsitz oder die Staatsangehörigkeit der Ehepartner:innen sein.
Trennungszeit: Manche Länder verlangen eine nachweisbare Trennungszeit, bevor die Scheidung rechtskräftig wird. Andere haben gar keine.
Gerichtliche Anhörung: In vielen Ländern ist eine Anhörung der Ehepartner:innen notwendig, bei der Unterhaltsansprüche, Sorgerecht oder Vermögensfragen geklärt werden können.
Je nach Land und Komplexität der Situation kann der Prozess von wenigen Wochen bis zu mehreren Jahren dauern. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig über die länderspezifischen Regelungen zu informieren und gegebenenfalls juristische Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Vorbereitung und benötigte Dokumente
Eine Scheidung im Ausland erfordert sorgfältige Planung und Vorbereitung. Neben der Wahl des zuständigen Gerichts spielen vor allem die notwendigen Dokumente, Übersetzungen und Beglaubigungen eine entscheidende Rolle. Es ist wichtig, im Voraus zu klären, welche Unterlagen benötigt werden und ob diese in der Amtssprache des Landes eingereicht werden müssen. Auch die Kosten und der Zeitaufwand können je nach Land erheblich schwanken. Die wichtigsten Unterlagen und Schritte sind dabei häufig:
- Heiratsurkunde
- Nachweis des Wohnsitzes
- Identitätsnachweise
- Nachweis der Trennung: In einigen Ländern müssen Sie belegen, dass Sie bereits getrennt leben.
- Beglaubigungen und Apostillen: Zur Bestätigung der Echtheit von Dokumenten, besonders bei internationalen Verfahren.
- Übersetzungen: Amtlich anerkannte Übersetzungen aller relevanten Dokumente in die Landessprache.
Anerkennung einer Scheidung im Ausland
Wenn eine Scheidung im Ausland vollzogen wurde, ist sie in Deutschland nicht automatisch gültig. Eine Anerkennung ist erforderlich, damit die Scheidung auch nach deutschem Recht rechtskräftig ist. Dies ist besonders wichtig, wenn eine der betroffenen Personen erneut heiraten möchte, Namensänderungen vornehmen will oder rechtliche Angelegenheiten wie Unterhaltsansprüche und Sorgerechtsregelungen geklärt werden müssen. Ohne Anerkennung wird die Ehe in Deutschland weiterhin als rechtlich bestehend angesehen. Scheidungen aus Ländern innerhalb der EU (bis auf Dänemark) oder des Heimatlandes beider Ehepartner:innen werden formlos anerkannt.
Der Ablauf des Anerkennungsverfahrens in Deutschland umfasst folgende Schritte:
- Antragstellung: Der Antrag auf Anerkennung wird bei der zuständigen Landesjustizverwaltung oder dem Oberlandesgericht eingereicht.
- Benötigte Dokumente:
- Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen
- Scheidungsurteil: original oder beglaubigte Kopie
- Kopie der Heiratsurkunde
- Nachweis der Staatsangehörigkeit: Zum Beispiel eine Kopie des Reisepasses von beiden Ehepartner:innen.
- Übersetzungen: Alle fremdsprachigen Dokumente müssen ins Deutsche übersetzt werden.
- Einkommensnachweis: Eine Bescheinigung über das Einkommen der Person, die den Antrag stellt.
- Prüfung der Unterlagen: Die Behörde prüft, ob das ausländische Scheidungsverfahren den wesentlichen Prinzipien des deutschen Rechts entspricht, wie etwa der Wahrung des rechtlichen Gehörs und einer ordnungsgemäßen gerichtlichen Entscheidung.
- Entscheidung: Nach erfolgreicher Prüfung wird die Anerkennung erteilt und die Scheidung auch in Deutschland als rechtskräftig angesehen.
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FAQs: Scheidung im Ausland
Ja, Sie können sich im Ausland scheiden lassen, wenn das Land, in dem Sie leben oder geheiratet haben, zuständig ist. Dabei gelten die Gesetze des jeweiligen Landes. Wichtig ist jedoch, dass die Scheidung in Deutschland möglicherweise anerkannt werden muss, damit sie auch hier rechtlich gültig ist.
Wenn Sie im Ausland leben, müssen Sie sich in der Regel in dem Land scheiden lassen, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. In Ausnahmefällen können auch deutsche Gerichte zuständig sein, etwa wenn beide Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit haben und kein anderes Land zuständig ist. Es empfiehlt sich, vorab rechtlichen Rat einzuholen, um die Zuständigkeit zu klären.
Artikel 39 der Brüssel IIa-Verordnung regelt, dass für die Anerkennung und Vollstreckung eines Scheidungsurteils in einem anderen EU-Land eine Bescheinigung aus dem Ursprungsland erforderlich ist. Diese bestätigt die Rechtskraft des Urteils. Die Regelung gilt nicht für Dänemark.
Wenn Sie im Ausland geheiratet haben, hängt der Ort der Scheidung von Ihrem Wohnsitz ab. In der Regel ist das Gericht des Landes zuständig, in dem Sie oder Ihr:e Partner:in Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Haben Sie keinen Wohnsitz im Heiratsland, gilt dessen Recht meist nicht mehr. Bei Unsicherheiten sollten Sie rechtlichen Rat einholen, um die Zuständigkeit zu klären.
Ja, Sie können sich in Deutschland scheiden lassen, auch wenn Sie im Ausland leben, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Deutsche Gerichte sind zuständig, wenn beide Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder wenn einer von Ihnen zuletzt gemeinsam mit dem Partner in Deutschland gelebt hat und weiterhin ein enger Bezug zu Deutschland besteht. Da die Zuständigkeit von verschiedenen Faktoren abhängt, ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um Ihre Möglichkeiten zu prüfen.
Die Kosten einer Scheidung variieren je nach Einkommen und Vermögen der Ehepartner sowie dem Land. In Deutschland liegen sie meist zwischen 1.500 und 3.000 Euro, abhängig vom Verfahrenswert. Im Ausland können sie je nach Land und Verfahren stark abweichen.
Die Kosten für die Anerkennung einer Scheidung im Ausland liegen in der Regel zwischen 15 und 350 Euro. Genaue Kosten hängen vom Einzelfall ab. Die übliche Mittelgebühr liegt bei 160 Euro.