Reisepass mit Stempel, südafrikanischer Flagge und Spielzeugflugzeug
Auswandern

Visum Südafrika

Jasmine Chegaing | 10.02.2025

Sie wollen nach Südafrika auswandern und fragen sich, welches Visum für Sie in Frage kommt? Wir haben alle wichtigen Informationen für Sie: Welche Visa-Typen gibt es? Welche Dokumente brauchen Sie und wie läuft das Verfahren ab? Erfahren Sie in diesem Artikel alles über Ihr Visum für Südafrika.

Inhalt

Besuchervisum

Für eine reguläre Reise nach Südafrika benötigen Sie als deutsche Staatsangehörige kein vorheriges Visum. Sie erhalten direkt bei der Einreise ein Besuchervisum  – unkompliziert und ohne großen Aufwand. Das Visum ist geeignet für touristische oder geschäftliche Zwecke sowie Transitreisen. Mit dem Besuchervisum dürfen Sie bis zu 90 Tage in Südafrika bleiben und das Land erkunden. Sollten Sie sich entscheiden, länger zu bleiben, gibt es die Möglichkeit einer Verlängerung. Diese muss jedoch rechtzeitig beantragt werden. 

Dokumente für Besuchervisum

  • Gültiger Reisepass (mindestens 30 Tage über das geplante Ausreisedatum hinaus)
  • Nachweis der Ausreise
  • Ausreichend finanzielle Mittel für Ihren Aufenthalt
  • Unterkunftsnachweis

 

Bitte beachten Sie, dass alle Dokumente auf Englisch sein müssen und Sie diese gegebenenfalls übersetzen und beglaubigen lassen können.

General Work Visa

Das allgemeine Arbeitsvisum ist für Personen gedacht, die in Südafrika arbeiten möchten, aber nicht in die Kategorie des Critical Skills Visa fallen. Dieses Visum ermöglicht einen langfristigen Aufenthalt und bietet Auswanderer:innen die Chance, sich beruflich in Südafrika zu etablieren. Die Voraussetzung für das Visum ist ein festes Jobangebot. Jedoch ist die oder der Arbeitgeber:in verpflichtet nachzuweisen, dass keine lokalen Bewerber:innen für die Stelle verfügbar sind. Zudem müssen Sie Ihre beruflichen Qualifikationen durch die südafrikanische Qualifikationsbehörde SAQA (South African Qualifications Authority) anerkennen lassen. Das Visum ist so lange gültig wie der Arbeitsvertrag oder maximal fünf Jahre. Nach fünf Jahren qualifizieren Sie sich für eine Daueraufenthaltsgenehmigung. Lebenspartner:innen und Kinder können die antragstellende Person begleiten, müssen jedoch separate Visa beantragen.

Beantragung des Visums

Der Visumantrag muss persönlich bei der Südafrikanischen Botschaft in Berlin oder beim  Südafrikanischen Generalkonsulat in München eingereicht werden. Alle erforderlichen Dokumente müssen vollständig und in Englisch vorgelegt werden, da unvollständige Anträge abgelehnt werden können. Unter Umständen müssen die Dokumente ebenfalls übersetzt und beglaubigt werden. Die Visumgebühr (118 Euro) muss mindestens fünf Tage vor der Antragstellung überwiesen werden.

 

  • Gültiger Reisepass (mindestens 30 Tage über das geplante Ausreisedatum hinaus)
  • Fotokopie des Reisepass
  • Antragsformular (DHA-1738)
  • Zwei biometrische Passfotos
  • Arbeitgeberbescheinigung
  • Verpflichtungserklärung des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin
  • Nachweis des Unternehmens (CIPC)
  • Nachweis der Qualifikationen (SAQA-Zertifizierung)
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Medizinisches Gutachten
  • Nachweis über die Bezahlung der Visumgebühr (118 Euro)
  • Frankierter DIN A4 Briefumschlag (Für die Rückgabe des Reisepass)
  • Kopie Heiratsurkunde oder Nachweis über langfristige Beziehung
  • Elterliche Einwilligung, wenn Sie ein Kind begleitet (Parental Consent Letter)
Kosten

118 Euro

Bearbeitungsdauer

bis zu acht Wochen

Critical Skills Work Visa

Das Critical Skills Work Visa ist für hochqualifizierte Fachkräfte gedacht, deren Qualifikationen und Fähigkeiten auf der offiziellen Liste der gefragten Berufe (Critical Skills List) stehen. Dieses Visum erleichtert den Zugang zum südafrikanischen Arbeitsmarkt. Ein Arbeitsangebot ist hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich für das Visum und die Einreise. Antragsteller:innen müssen jedoch ihre beruflichen Qualifikationen durch die südafrikanische Qualifikationsbehörde SAQA (South African Qualifications Authority) anerkennen lassen. Das Visum ist für maximal fünf Jahre gültig und kann unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Daueraufenthaltsgenehmigung führen. Für Lebenspartner:innen und Kinder müssen separate Visa beantragt werden.

Beantragung des Visums

Der Antrag auf ein Visum ist persönlich bei der Südafrikanischen Botschaft in Berlin oder dem Generalkonsulat in München einzureichen. Die Visumgebühr in Höhe von 118 Euro ist mindestens fünf Tage vor der Antragstellung zu überweisen. Bitte beachten Sie, dass alle Dokumente in englischer Sprache benötigt werden. Dafür müssen Sie eventuell einige übersetzen und beglaubigen lassen.

 

  • Gültiger Reisepass (mindestens 30 Tage über das geplante Ausreisedatum hinaus)
  • Fotokopie des Reisepass
  • Antragsformular (DHA-1738)
  • Zwei biometrische Passfoto
  • Nachweis der Qualifikationen (SAQA-Zertifizierung)
  • Nachweis, dass die Fähigkeiten auf der Critical Skills List stehen
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Medizinisches Gutachten
  • Nachweis über die Bezahlung der Visumgebühr (118 Euro)
  • Frankierter DIN-A4-Briefumschlag (für die Rückgabe des Reisepasses)
  • Kopie Heiratsurkunde oder Nachweis über langfristige Beziehung
  • Elterliche Einwilligung, wenn Sie ein Kind begleitet (Parental Consent Letter)
  • Wenn sie schon eine Jobzusage haben: Arbeitgeberbescheinigung und Verpflichtungserklärung des Arbeitgebers oder Arbeitgeberin
Kosten

118 Euro

Bearbeitungsdauer

bis zu acht Wochen

Optionen für Familienangehörige

Der Schritt, nach Südafrika auszuwandern, betrifft oft nicht nur eine einzelne Person, sondern auch deren Familie oder Lebenspartner:in. Viele möchten ihre Angehörigen mitnehmen, um gemeinsam ein neues Leben aufzubauen. Doch welche Möglichkeiten gibt es, wenn Lebenspartner:innen oder Kinder eine Person mit einem General Work Visa oder Critical Skills Visa begleiten möchten?

 

Zum Glück bietet Südafrika Optionen für Angehörige, die es ermöglichen, zusammen nach Südafrika zu ziehen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass diese Begleitvisa nicht automatisch eine Arbeitserlaubnis beinhalten.

Lebenspartner:in

Für Lebenspartner:innen, die eine Person mit einem General Work Visa oder Critical Skills Visa nach Südafrika begleiten möchten, gibt es die Möglichkeit, ein Relative’s Visa (Begleitvisum) zu beantragen. Dieses Visum erlaubt den Aufenthalt, jedoch keine automatische Arbeitsgenehmigung – für eine berufliche Tätigkeit muss ein separates Arbeitsvisum beantragt werden.

 

Sowohl verheiratete als auch unverheiratete Paare können dieses Visum beantragen, sofern sie nachweisen können, dass ihre Beziehung langfristig besteht. Für Ehepartner:innen reicht eine Heiratsurkunde, während nicht verheiratete Partner:innen zusätzliche Nachweise über eine mindestens zweijährige Beziehung erbringen müssen.

 

Benötigte Dokumente

  • Gültiger Reisepass (mindestens 30 Tage über das geplante Ausreisedatum hinaus)
  • Fotokopie des Reisepasses
  • Antragsformular (DHA-1738)
  • Zwei biometrische Passfoto
  • Nachweis der Reiseplanung (Reservierung eines Hin- und Rückflugtickets – Hinflugticket sollte erst nach Erhalt des Visums gekauft werden)
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Medizinisches Gutachten
  • Ausreichend finanzielle Mittel für Ihren Aufenthalt
  • Unterkunftsnachweis
  • Nachweis des rechtlichen Aufenthaltsstatus des Angehörigen in Südafrika
  • Heiratsurkunde oder Nachweis über eine mindestens zweijährige Beziehung, beispielsweise gemeinsame Wohnsitznachweise oder finanzielle Verpflichtungen
    • Notariell beglaubigte Erklärung beider Partner:innen über den Bestand der Beziehung
    • Eidesstattliche Erklärung (Formular DHA-1712A) zur Bestätigung des Fortbestehens der Beziehung, unterschrieben vor einem Notar oder einer amtlichen Beglaubigungsstelle
  • Falls vorher verheiratet, Nachweis der Auflösung dieser Ehe (Scheidungsurkunde, Sterbeurkunde, etc.)

 

Alle Dokumente müssen übersetzt und beglaubigt sein. Zusätzlich können beide Partner:innen separat zu einem Interview eingeladen werden, um die Echtheit der Beziehung zu bestätigen.

 

Das Begleitvisum kann eine maximale Gültigkeit von zwei Jahren haben und muss bei Fortbestehen der Beziehung rechtzeitig verlängert werden. Sollte sich die Beziehung auflösen, muss dies umgehend der südafrikanischen Einwanderungsbehörde gemeldet werden.

Kinder

Südafrika erlaubt es Kindern von Visuminhaber:innen, ihre Eltern zu begleiten, jedoch benötigen sie ein eigenes Visum. Als Kind im Sinne der Visumsregelung gelten minderjährige, leibliche oder adoptierte Kinder der Hauptantragsteller:innen. Kinder über 18 Jahre benötigen in der Regel ein eigenes Visum, das ihrem individuellen Aufenthaltszweck entspricht (zum Beispiel ein Studienvisum). Auch hier müssen alle Dokumente in Englisch eingereicht und gegebenenfalls beglaubigt und übersetzt werden.

 

Benötigte Dokumente

  • Gültiger Reisepass (mindestens 30 Tage über das geplante Ausreisedatum hinaus)
  • Fotokopie des Reisepasses
  • Antragsformular (DHA-1738)
  • Zwei biometrische Passfoto
  • Nachweis der Reiseplanung (Reservierung eines Hin- und Rückflugtickets – Hinflugticket sollte erst nach Erhalt des Visums gekauft werden)
  • Medizinisches Gutachten
  • Unterkunftsnachweis
  • Nachweis des rechtlichen Aufenthaltsstatus des Angehörigen in Südafrika
  • Schriftliche Zustimmung beider Elternteile sowie vollständige elterliche Verantwortung, falls zutreffend
  • Gerichtsbeschluss zur Übertragung des Sorgerechts oder spezieller elterlicher Rechte, falls zutreffend
  • Adoptionsnachweis, falls zutreffend
Kosten

 kostenfrei für Lebenspartner:innen und Kinder

Bearbeitungsdauer

bis zu acht Wochen

Übersetzung Ihrer Dokumente

Sollten Sie für Ihr Visum Dokumente einreichen müssen, die nicht auf Englisch sind, müssen Sie diese übersetzen und beglaubigen lassen.

Mehr Infos zu Südafrika 

FAQs: Visum Südafrika

In Deutschland können Sie ein Visum für Südafrika bei der Südafrikanischen Botschaft in Berlin oder beim Südafrikanischen Generalkonsulat in München beantragen.

Staatsangehörige vieler Länder, darunter Deutschland, benötigen kein Visum für Aufenthalte bis zu 90 Tagen zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken. Für längere Aufenthalte oder für Arbeit, Studium und Familiennachzug ist ein entsprechendes Visum erforderlich.

Nein, deutsche Staatsbürger:innen benötigen kein Visum für die Einreise nach Südafrika, sofern der Aufenthalt 90 Tage nicht überschreitet und zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken erfolgt.

Ja, für ein Praktikum in Südafrika benötigen Sie ein Visum für freiwillige Arbeit oder ein spezielles Praktikumsvisum. Ein reguläres Besuchervisum erlaubt keine bezahlte oder unbezahlte Arbeit, einschließlich Praktika.

Autorin

Jasmine Chegaing, Content Writer

Jasmine arbeitet seit November 2024 bei lingoking als Werkstudentin im Content Marketing. Sie unterstützt das Team bei der Content- und SEO-Strategie und erstellt Texte für den lingoking Ratgeber und andere Medien. Ihr Motto lautet: "The most radical thing you can do is be yourself."

Portrait of Jasmine

Übersetzung Englisch

Dr. Tracey Kimmeskamp

Die gebürtige Nordirin Tracey lebt seit über 20 Jahren im deutschen Ruhrgebiet. Seit 2016 arbeitet sie bei lingoking als Übersetzerin und trainiert gleichzeitig fleißig für ihren Traumberuf als Mochi-Qualitätskontrolleurin.