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Leben & Arbeiten

Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Florian Mayerhoffer | 23.03.2022

So klappt es mit der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in Deutschland

Sie haben ein staatlich anerkanntes Studium oder eine anerkannte Berufsausbildung im Ausland absolviert und wollen in Deutschland leben und arbeiten? Dann brauchen Sie unter Umständen eine offizielle Anerkennung für Ihre ausländischen Abschlüsse. Eine Anerkennung ist notwendig, um die erlernte Tätigkeit mit einer vergleichbaren deutschen Qualifikation gleichzusetzen.

 

Ob Ihre ausländischen Abschlüsse offiziell anerkannt werden, muss ein Antragsverfahren klären. Was Sie für dieses Verfahren benötigen und wie dieses abläuft, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.

Was ist eine offizielle Anerkennung?

Mit einer offiziellen Anerkennung ausländischer Abschlüsse werden Berufsqualifikationen mit einer deutschen Ausbildung gleichgesetzt. Wer in bestimmten reglementierten Bereichen in Deutschland arbeiten möchte, muss eine solche Anerkennung von ausländischen Studienabschlüssen oder Diplomen beantragen. Erst wenn dieser Status anerkannt wurde, darf man in diesem Beruf in Deutschland arbeiten.

Wer braucht eine solche Anerkennung?

Ob in Ihrem individuellen Fall eine Diplomanerkennung oder eine vergleichbare Bescheinigung überhaupt notwendig ist, hängt von zwei Faktoren ab:

 

  • Herkunftsland
  • Berufsgruppe

 

Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land kommen und dort eine staatlich anerkannte Berufsausbildung erworben haben, müssen Sie in der Regel immer ein Anerkennungsverfahren einleiten. Sind Sie EU-Bürger:in, so entfällt diese Pflicht. Die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse in Deutschland ist für den Großteil der EU-Bürger:innen nicht relevant.

 

Ob Sie überhaupt eine Anerkennung benötigen, ist auch von Ihrer Berufsgruppe abhängig. In Deutschland unterscheidet der Gesetzgeber zwischen reglementierten und nicht reglementierten Berufen. Reglementierte Berufe benötigen zwingend eine offizielle Anerkennung Ihrer ausländischen Abschlüsse – unabhängig vom Herkunftsland. Sie dürfen nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ausgeführt werden.

 

Reglementierte Berufsgruppen in Deutschland sind beispielsweise:

 

  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
  • Richter:innen
  • Ärztinnen und Ärzte
  • Pflegekräfte
  • Medizinisches Personal
  • Lehrkräfte
  • Erzieher:innen
  • Pädagoginnen und Pädagogen
  • Ingenieurinnen und Ingenieure
  • Angestellte im öffentlichen Dienst

 

Auch wenn Sie einen nicht reglementierten Beruf ausführen, ist eine Anerkennung Ihrer ausländischen Studienabschlüsse dennoch nützlich. Denn so zeigen Sie potenziellen Arbeitgeber:innen, dass Ihre Qualifikation aus der Heimat offiziell in Deutschland anerkannt wird. Das verbessert Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt und versichert potenziellen Arbeitgeber:innen, dass Sie ein:e Bewerber:in vom Fach sind.

So läuft die Anerkennung ab

Die wichtigste Voraussetzung, um eine Anerkennung ausländischer Abschlüsse einzuleiten, ist der Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung im Heimatland. Damit lässt sich im ersten Schritt ein passender Referenzberuf in Deutschland finden. Dafür gibt es zahlreiche Beratungsangebote des Bundes. Hier bekommen Antragsteller:innen nähere Informationen, ob ihr Berufszweig reglementiert oder nicht reglementiert ist. Die Mitarbeiter:innen geben dann darüber Auskunft, wo sich das Antragsverfahren einleiten lässt. Finden Sie hier Ihre passende Beratungsstelle.

 

Sind nicht mehr alle Dokumente der Berufsqualifikation vorhanden, können Antragsteller:innen eine sogenannte Qualitätsanalyse vornehmen. Das gilt besonders für typische Ausbildungs- oder Meisterberufe. Diese Überprüfung kann in Form eines Fachgesprächs oder eines Probearbeitens in einem Betrieb stattfinden.

Benötigte Dokumente
Unterlagen, die für das Antragsverfahren benötigt werden:

Ausgefülltes Antragsformular oder ggf. formloser schriftlicher Antrag,

Identitätsnachweis,

Nachweise über Berufsqualifikation,

Bestätigung über Inhalt, Form und Umfang der Ausbildung,

Übersetzungen der Nachweise & Bestätigungen,

Amtlich beglaubigte Kopien der Nachweise durch Bürgerämter oder Konsulate

Diese Unterlagen benötigen Sie für eine Anerkennung

  • Ausgefülltes Antragsformular oder ggf. formloser schriftlicher Antrag
  • Identitätsnachweis
  • Nachweise über Berufsqualifikation
  • Bestätigung über Inhalt, Form und Umfang der Ausbildung
  • Übersetzungen der Nachweise und Bestätigungen
  • Amtlich beglaubigte Kopien der Nachweise durch Bürgerämter oder Konsulate
Beglaubigte Übersetzungen

Für eine reibungslose Anerkennung von ausländischen Abschlüssen ist die fehlerfreie Übersetzung von ausländischen Dokumenten die Grundvoraussetzung. Dafür benötigen Sie auf jeden Fall beglaubigte Übersetzungen Ihrer Studien- und Berufsabschlüsse. Die Übersetzung für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse kann ausschließlich von gerichtlich vereidigten Übersetzer:innen durchgeführt werden. Denn sie bürgen mit dem Stempel und der Unterschrift für die korrekte Übersetzung der Dokumente.

Entscheidung über die Anerkennung

Sind alle erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle eingegangen, beginnt die Bearbeitung und damit das Antragsverfahren. Ihr Antrag wird nun auf Vollständigkeit geprüft und gegebenenfalls noch weitere Dokumente eingefordert. Sind alle Unterlagen vollständig, werden diese bearbeitet und nach spätestens drei Monaten wird eine Entscheidung getroffen.

Anerkennung

Bei einer Anerkennung ist der ausländische Studienabschluss oder das erworbene Diplom in Deutschland gleichwertig. In diesem Fall lässt sich der reglementierte Beruf ohne weitere Vorkehrungen einschlagen.

Ablehnung

Bestehen wesentliche Unterschiede zwischen der aus- und der inländischen Qualifikation, wird der Antrag auf Anerkennung abgelehnt. In vielen Fällen lässt sich mit einer Ausgleichsmaßnahme oder Zusatzqualifikation die Anerkennung trotzdem erreichen.

Was kostet eine Anerkennung ausländischer Abschlüsse?

Die Anerkennung ausländischer Qualifikationen ist ein typischer Behördengang und damit mit Kosten verbunden. In der Regel liegen diese zwischen 200 und 400 Euro, können diese Marke aber auch überschreiten. Wenn Sie in reglementierten Berufen wie in der Medizin oder im Recht arbeiten, können diese Kosten etwas höher sein. Hier dauert die Bearbeitung aufgrund der Überprüfung länger und ist dadurch kostenintensiver.

 

Hier gelangen Sie zum Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse.

Über den Autor

Florian Mayerhoffer,
Head of Marketing and Brand

Florian ist seit 2020 bei lingoking als Head of Marketing tätig - ist für den Aufbau der Brand & Marketing-Abteilung und die Außendarstellung der Marke “lingoking” verantwortlich. Unter dem Fokus und dem Slogan “Push The boundaries” gilt es E-Commerce-Unternehmen und Marktplatz-Verkäufern bei Ihrem Vorhaben zu unterstützen, Ihre Produkte landes und zielgruppen optimiert auf fremden Märkten und Marktplätzen zu platzieren.

Potrait of Florian Mayerhoffer, Head of Marketing and Brand at lingoking

Übersetzungen für die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen