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Einwanderung & Auswanderung

Arbeitsvisum Deutschland

Katharina Weckend | 10.10.2024

Sie wollen in Deutschland leben und arbeiten und suchen nach einem passenden Arbeitsvisum für Deutschland? Bei uns erfahren Sie, welches Visum zu Ihrer Qualifikation und zu Ihrer Lebenssituation passt –ob für Fachkräfte oder mit Berufserfahrung, Chancenkarte oder Blaue Karte EU.  

Wann benötigt man ein Arbeitsvisum in Deutschland?

Wenn Sie aus einem EU-Staat, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz kommen, benötigen Sie kein Arbeitsvisum, um in Deutschland arbeiten zu dürfen.  

 

Für die Einreise nach Deutschland benötigen Sie auch aus den folgenden Ländern kein Visum: Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland, Vereinigtes Königreich, Nordirland, USA. Allerdings müssen Sie sich um ein Arbeitsvisum kümmern, wenn Sie in Deutschland arbeiten wollen. Dies können Sie nach Ihrer Ankunft bei der Ausländerbehörde in Deutschland tun oder, wenn Sie sehr schnell nach Ihrer Ankunft in Deutschland arbeiten wollen, bereits vor Ihrer Einreise bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Land.

 

Wenn Sie aus einem anderen Drittstaat kommen, benötigen Sie bereits bei Ihrer Einreise ein passendes Visum, das Ihnen erlaubt, eine Arbeit aufnehmen zu dürfen.

Arbeitsvisum für Berufserfahrene

Wenn Sie in einem nicht-reglementierten Beruf in Deutschland arbeiten wollen, dann können Sie das Arbeitsvisum für Berufserfahrene beantragen. Nicht-reglementierte Berufe sind Berufe, die gesetzlich nicht geschützt sind. Tatsächlich sind die meisten Berufe in Deutschland nicht reglementiert. Zu den reglementierten Berufen gehören zum Beispiel Berufe in der Pflege oder in der Medizin. Für nicht-reglementierte Berufe müssen Sie im Normalfall auch kein Anerkennungsverfahren durchlaufen.

Voraussetzungen Arbeitsvisum für Berufserfahrene

Um sich für das Arbeitsvisum für Berufserfahrene zu qualifizieren, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:  

 

  • Qualifikation
    Sie müssen einen in Ihrem Herkunftsland anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss von mindestens zwei Jahren Ausbildungsdauer abgeschlossen haben. Außerdem benötigen Sie die positive Auskunft Ihres Abschlusses von der ZAB.
  • Berufserfahrung
    Sie müssen mindestens zwei Jahre qualifizierte Berufserfahrung innerhalb der letzten fünf Jahre im Berufsfeld des zukünftigen Jobs vorweisen können.
  • Jobangebot
    Sie benötigen ein festes Jobangebot für einen nicht-reglementierten Job.
  • Mindestgehalt
    In Ihrem neuen Job müssen Sie jährlich mindestens 40.770 Euro brutto verdienen, ab 45 Jahren mindestens 49.830 Euro brutto jährlich (Stand: 2024).

Arbeitsvisum für Fachkräfte

Sie haben eine in Deutschland anerkannte sogenannte qualifizierte Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen? Dann können Sie das Arbeitsvisum für Fachkräfte beantragen. Mit diesem können Sie maximal vier Jahre in Deutschland leben und arbeiten. Wie lange Sie in Deutschland bleiben dürfen, hängt von der Dauer Ihres Arbeitsvertrags ab. Mit diesem Visum dürfen Sie nach drei Jahren einen unbefristeten Aufenthaltstitel beantragen.

Voraussetzungen Arbeitsvisum für Fachkräfte

Für das Arbeitsvisum für Fachkräfte müssen Sie diese Voraussetzungen erfüllen:  

 

  • Qualifikation
    Ihr Abschluss muss in Deutschland anerkannt oder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar sein. Außerdem benötigen Sie eine Berufsausübungserlaubnis für Deutschland.
  • Jobangebot
    Sie benötigen einen Arbeitsvertrag für eine qualifizierte Beschäftigung. Eine Hilfstätigkeit ist in den meisten Fällen nicht möglich.
  • Mindestgehalt (45 Jahre und älter)
    Wenn Sie 45 Jahre oder älter sind und Sie zum ersten Mal nach Deutschland reisen, um dort zu arbeiten, dann müssen Sie ein zukünftiges Gehalt von mindestens 49.830 Euro brutto jährlich oder eine andere angemessene Altersversorgung nachweisen können (Stand 2024).

Blaue Karte EU

Die Blaue Karte EU ist ein besonderer Aufenthaltstitel für ausländische Akademikerinnen und Akademiker oder Personen mit einem vergleichbaren Qualifikationsniveau. Für die Blaue Karte EU müssen Sie ein Jobangebot für eine qualifizierte Beschäftigung vorweisen können.

 

Die Blaue Karte EU erleichtert zum Beispiel einen Familiennachzug und erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Sie sich schneller dauerhaft in Deutschland niederlassen dürfen.

Voraussetzungen Blaue Karte EU

Für die Blaue Karte EU müssen Sie besondere Bedingungen erfüllen:  

 

  • Qualifikation
    Sie benötigen einen deutschen oder einen ausländischen Hochschulabschluss, der mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist. Oder aber Sie haben einen tertiären Bildungsabschluss mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren der Stufe 6 der internationalen Standardklassifikation im Bildungswesen oder Stufe 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens.
  • Jobangebot
    Die Beschäftigungsdauer Ihres Arbeitsvertrags muss mindestens sechs Monate betragen. Außerdem muss Ihr Job im Berufsfeld Ihrer Qualifikation liegen. Bitte beachten Sie, dass Sie unter Umständen eine Berufsausübungserlaubnis benötigen.  
  • Mindestgehalt
    • Option 1: Sie müssen jährlich mindestens 45.300 Euro brutto verdienen (Stand 2024).
    • Option 2: Wenn Sie in einem Mangelberuf arbeiten werden, können Sie nach Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit auch ein geringeres Jahresgehalt von mindestens 41.041,80 Euro brutto im Jahr verdienen (Stand 2024). Das gilt auch, wenn Ihr Hochschulabschluss nur drei Jahre zurückliegt. Allerdings müssen Sie auch dann innerhalb Ihres Visumverfahrens die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit einholen.

 

Sie sind IT-Fachkraft und wollen sich für die Blaue Karte EU bewerben? Dann gelten die folgenden Voraussetzungen:

 

  • Qualifikation
    Sie benötigen keine formale Qualifikation.
  • Berufserfahrung
    Sie müssen mindestens drei Jahre Berufserfahrung im IT-Bereich in den letzten sieben Jahren vorweisen können. Diese Berufserfahrung muss auf Hochschulniveau sein und für Ihren zukünftigen Job relevant sein.
  • Jobangebot
    Sie benötigen ein Jobangebot für mindestens sechs Monate.
  • Mindestgehalt
    Sie müssen jährlich mindestens 41.041,80 Euro brutto verdienen (Status 2024).

Arbeitsvisum zur Jobsuche in Deutschland

Sie benötigen ein Arbeitsvisum zur Jobsuche in Deutschland? Dann bietet sich für Sie die Chancenkarte für Fachkräfte an. Mit dieser dürfen Sie bis zu einem Jahr in Deutschland leben und arbeiten und sich gleichzeitig nach einem festen Job umsehen.

Wann benötigen Sie eine Anerkennung Ihres Abschlusses?

Sie benötigen für alle reglementierten Berufe eine Anerkennung Ihres Abschlusses, zum Beispiel für Berufe im Gesundheitswesen, in der Rechtsberatung, im Lehramt an staatlichen Schulen sowie im Ingenieurwesen.

 

Die meisten Berufe in Deutschland sind allerdings nicht reglementiert, wie Betriebswirtin oder Betriebswirt, Informatikerin oder Informatiker, Bäckerin oder Bäcker, etc. Für nicht-reglementierte Berufe benötigen Sie in der Regel keine Anerkennung. Allerdings kann es Ausnahmen für bestimmte Visa-Arten, wie die Blaue Karte EU und das Visum für Fachkräfte geben, wenn Sie aus einem Drittstaat stammen. Hier kann eine Anerkennung für ausländische Berufsqualifikationen beziehungsweise die Vergleichbarkeit des Hochschulabschlusses notwendig sein. Eine Anerkennung Ihres Abschlusses kann aber auch bei der Bewerbung für einen Job in Deutschland von Vorteil sein.

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FAQs: Arbeitsvisum Deutschland

Sie können ohne Arbeitsvisum in Deutschland arbeiten, wenn Sie aus der EU oder aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz kommen. Wenn Sie aus Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, dem Vereinigten Königreich, Nordirland oder den USA kommen, dann benötigen Sie zwar kein Visum für Ihre Einreise, müssen aber spätestens in Deutschland ein Visum beantragen, das Ihnen das Arbeiten in Deutschland erlaubt. Wenn Sie aus anderen Drittstaaten kommen, müssen Sie für Ihre Einreise bereits ein Visum beantragen.

Es gibt verschiedene Arten von Visa, die Sie zum Arbeiten in Deutschland berechtigen, wenn Sie aus einem Drittstaat kommen: Visum für Berufserfahrene oder für Fachkräfte, die Blaue Karte EU oder die Chancenkarte. Die Anforderungen der verschiedenen Visa-Arten sind unterschiedlich.

Wenn Sie sich für ein Arbeitsvisum qualifizieren, müssen Sie einen Antrag bei der Auslandsvertretung Ihres Landes stellen.

Autorin

Katharina Weckend, Content & SEO Managerin

Katharina arbeitet seit diesem Jahr bei lingoking als Content und SEO Managerin. Sie ist verantwortlich für die Content- und SEO-Strategie und schreibt Texte für die Website, den Ratgeber und andere Medien von lingoking. "Ich freue mich, in unserem Rategeber Wissen weiterzugeben und so zu helfen, Sprachbarrieren weiter einzureißen."

Porträt von Katharina, Content Managerin

Übersetzung Englisch

Belinda Grace, Content Writer

Belinda arbeitet seit Anfang 2022 als Freelancerin mit lingoking zusammen. Für lingoking übersetzt sie Blog-  und Website-Artikel und schreibt Beiträge für Social Media. Ihr Motto ist: “Begin each day as if it were on purpose”.

Porträt von Belinda Grace, Freelancerin bei lingoking