Anerkennung in Deutschland
Sie haben ein staatlich anerkanntes Studium oder eine anerkannte Berufsausbildung im Ausland absolviert und wollen in Deutschland leben und arbeiten? Dann brauchen Sie unter Umständen eine offizielle Anerkennung Ihrer ausländischen Abschlüsse in Deutschland. Mehr über die Anerkennung in Deutschland, wie sie abläuft und was Sie dafür benötigen, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.
Was ist die offizielle Anerkennung in Deutschland?
Mit einer offiziellen Anerkennung ausländischer Abschlüsse werden Berufsqualifikationen mit einer deutschen Ausbildung gleichgesetzt. Hierfür muss ein Anerkennungsverfahren eingeleitet werden. Erst wenn Ihre Qualifikation in Deutschland anerkannt wurde, dürfen Sie in diesem Beruf in Deutschland arbeiten.
Wer braucht eine solche Anerkennung in Deutschland?
Ob in Ihrem individuellen Fall eine Anerkennung überhaupt notwendig ist, hängt von zwei Faktoren ab:
- Herkunftsland
- Berufsgruppe
Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land kommen, benötigen Sie zuerst einmal ein Arbeitsvisum in Deutschland. Für dieses benötigen Sie in den meisten Fällen auch eine Anerkennung Ihrer Qualifikationen und Abschlüsse. Hierfür müssen Sie ein Anerkennungsverfahren einleiten. Die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse in Deutschland ist für den Großteil der EU-Bürger:innen nicht relevant, da diese auch kein Arbeitsvisum benötigen.
Ob Sie eine Anerkennung benötigen, ist auch von Ihrer Berufsgruppe abhängig. In Deutschland unterscheidet der Gesetzgeber zwischen reglementierten und nicht reglementierten Berufen. Für die meisten reglementierten Berufe benötigen Sie zwingend eine offizielle Anerkennung Ihrer ausländischen Abschlüsse – unabhängig vom Herkunftsland. Sie dürfen nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ausgeführt werden.
Reglementierte Berufsgruppen in Deutschland sind zum Beispiel:
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
- Richter:innen
- Ärztinnen und Ärzte
- Pflegekräfte
- Medizinisches Personal
- Lehrkräfte
- Erzieher:innen
- Pädagoginnen und Pädagogen
- Ingenieurinnen und Ingenieure
- Angestellte im öffentlichen Dienst
Auch wenn Sie einen nicht reglementierten Beruf ausführen, kann in manchen Fällen eine Anerkennung für Ihr Arbeitsvisum notwendig sein. Außerdem ist eine Anerkennung Ihrer ausländischen Studienabschlüsse auch nützlich, um potenziellen Arbeitgeber:innen zu zeigen, dass Ihre Qualifikation aus der Heimat offiziell in Deutschland anerkannt wird. Das verbessert Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt und versichert potenziellen Arbeitgeber:innen, dass Sie ein:e Bewerber:in vom Fach sind. Außerdem müssen auch manche nicht-reglementierte Berufe in Deutschland anerkannt werden.
Die wichtigste Voraussetzung, um eine Anerkennung ausländischer Abschlüsse einzuleiten, ist der Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung in Ihrem Heimatland. Mit diesem Nachweis lässt sich im ersten Schritt ein passender Referenzberuf in Deutschland finden. Für diesen Schritt gibt es auch zahlreiche Beratungsstellen in Deutschland, bei denen Sie nähere Informationen bekommen, ob Ihr Berufszweig reglementiert ist und wo Sie das Antragsverfahren einleiten müssen.
Sie haben nicht mehr alle Dokumente Ihrer Berufsqualifikation? Besonders für typische Ausbildungs- oder Meisterberufe können Sie eine sogenannte Qualitätsanalyse vornehmen lassen. Dies ist eine Überprüfung, zum Beispiel in Form eines Fachgesprächs oder eines Probearbeitens.
Unterlagen für Anerkennung in Deutschland
Sie müssen für Ihren Abschluss ein Anerkennungsverfahren einleiten? Dann benötigen Sie diese Dokumente:
- Ausgefülltes Antragsformular oder ggf. formloser schriftlicher Antrag
- Identitätsnachweis
- Nachweise über Berufsqualifikation
- Bestätigung über Inhalt, Form und Umfang der Ausbildung
- Übersetzungen der Nachweise und Bestätigungen
- Amtlich beglaubigte Kopien der Nachweise durch Bürgerämter oder Konsulate
Übersetzung von Dokumenten
Für eine reibungslose Anerkennung von ausländischen Abschlüssen ist die fehlerfreie Übersetzung von ausländischen Dokumenten die Grundvoraussetzung. Dafür benötigen Sie auf jeden Fall beglaubigte Übersetzungen Ihrer Studien- und Berufsabschlüsse. Die Übersetzung für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse kann ausschließlich von gerichtlich vereidigten Übersetzer:innen durchgeführt werden. Denn sie bürgen mit dem Stempel und der Unterschrift für die korrekte Übersetzung der Dokumente.
Entscheidung über Anerkennung
Sind alle erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle eingegangen, beginnt die Bearbeitung und damit das Antragsverfahren. Ihr Antrag wird nun auf Vollständigkeit geprüft und gegebenenfalls noch weitere Dokumente eingefordert. Sind alle Unterlagen vollständig, werden diese bearbeitet und nach spätestens drei Monaten wird eine Entscheidung getroffen.
Bei einer Anerkennung ist der ausländische Studienabschluss oder das erworbene Diplom in Deutschland gleichwertig. In diesem Fall lässt sich der reglementierte Beruf ohne weitere Vorkehrungen einschlagen.
Bestehen wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen und der inländischen Qualifikation, wird der Antrag auf Anerkennung abgelehnt. In vielen Fällen lässt sich mit einer Ausgleichsmaßnahme oder Zusatzqualifikation die Anerkennung trotzdem erreichen.
Was kostet eine Anerkennung ausländischer Abschlüsse?
Die Anerkennung ausländischer Qualifikationen ist leider auch mit Kosten verbunden. In der Regel liegen diese zwischen 200 und 400 Euro, können aber auch höher ausfallen, zum Beispiel wenn es sich um reglementierte Berufe, wie im medizinischen oder juristischen Bereich handelt. Hier dauert die Bearbeitung aufgrund der Überprüfung länger und ist dadurch kostenintensiver.
Hier gelangen Sie zum Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse.
Visum zur Anerkennungspartnerschaft
Sie müssen Ihre Ausbildung anerkennen lassen, aber wollen mit Ihrer Einwanderung nicht warten, bis das Anerkennungsverfahren abgeschlossen ist? Mit der Anerkennungspartnerschaft können Sie bereits nach Deutschland einreisen und dort Ihre Anerkennungsverfahren einleiten. Dies ist aber an einige Bedingungen gekoppelt.
- Aufenthaltstitel
Sobald Sie in Deutschland sind, müssen Sie Ihr Visum in einen Aufenthaltstitel umwandeln lassen. Dieser wird Ihnen erst einmal für 12 Monate erteilt. - Einschränkung für reglementierte Berufe
Wenn Sie in einem reglementierten Beruf arbeiten, können Sie während dieser Zeit nur als Hilfskraft arbeiten. Wenn Sie in einem nicht-reglementierten Beruf arbeiten, können Sie diesen bereits voll ausüben.
- Qualifikation
Sie müssen über einen Hochschulabschluss oder eine mindestens zweijährige Berufsausbildung verfügen. Ihr Abschluss muss in dem Land, in dem Sie ihn erworben haben, staatlich anerkannt sein. - Jobangebot
Sie müssen ein konkretes Jobangebot in Deutschland bei einem oder einer geeigneten Arbeitgeber:in haben. Diese Eignung wird im Visumverfahren automatisch geprüft. - Vereinbarung über Anerkennungspartnerschaft
Sie benötigen eine schriftliche Vereinbarung mit Ihrem oder Ihrer künftigen Arbeitgeber:in, dass Ihnen die Anerkennungspartnerschaft im Rahmen Ihres Jobs ermöglicht wird. - Nachweis der Sprachkenntnisse
Ihre Deutschkenntnisse müssen mindestens auf dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) sein.
Wenn Ihre Qualifikation in Deutschland im Laufe des Verfahrens nur teilweise anerkannt wird, können Sie die Nachqualifizierung im Rahmen der Anerkennungspartnerschaft nachholen.
Ihr Aufenthaltstitel für die Anerkennung wird erst einmal für 12 Monate ausgestellt und kann zweimal um 12 Monate verlängert werden. Welche Möglichkeiten Sie haben, wenn Ihre Qualifikation anerkannt wurde oder Ihre Nachqualifizierung abgeschlossen ist, erfahren Sie in unserem Artikel “Arbeitsvisum Deutschland”.
Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Sie haben Ihre Anerkennung bereits in Ihrer Heimat beantragt, aber Ihre Qualifikation wurde nur teilweise anerkannt? Dann können Sie mit dem Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation bereits nach Deutschland einreisen und Ihre Nachqualifizierung beginnen. Auch hierfür gibt es einige Bedingungen und Voraussetzungen:
- Aufenthaltstitel
Sobald Sie nach Deutschland eingereist sind, müssen Sie einen Aufenthaltstitel beantragen. Dieser wird Ihnen mit diesem Visum für 24 Monate ausgestellt. - Nachweis über teilweise Anerkennung
Als Nachweis über die teilweise Anerkennung benötigen Sie Ihren Anerkennungsbescheid, in dem festgehalten wurde, dass Ihnen noch theoretische und/oder praktische Fähigkeiten fehlen. - Anmeldebestätigung über Qualifizierungsmaßnahme
Für dieses Visum müssen Sie sich bereits für eine geeignete Qualifizierungsmaßnahme angemeldet haben. Für überwiegend praktische Maßnahmen benötigen Sie einen Weiterbildungsplan vom entsprechenden Unternehmen. - Nachweis über Deutschkenntnisse
Ihre Deutschkenntnisse müssen mindestens auf dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) sein. - Ausreichend finanzielle Mittel
Sie müssen über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um für die Dauer Ihres Aufenthalts für Ihren Lebensunterhalt aufkommen zu können.
Ihren Aufenthaltstitel können Sie nach 24 Monaten noch einmal um 12 Monate verlängern. Sobald Ihre Qualifizierungsmaßnahme abgeschlossen ist, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche beantragen und können 12 Monate nach einem geeigneten Job suchen.
Sie haben bereits einen Job? Dann können Sie direkt eine Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten für Fachkräfte oder die Blaue Karte EU beantragen.