Aufenthaltstitel beantragen
Wer als Nicht-EU-Bürger länger als 90 Tage in Deutschland bleiben möchte, benötigt einen Aufenthaltstitel. Ob für Studium oder Arbeit – der Aufenthaltstitel ist eine zentrale Voraussetzung für einen legalen Aufenthalt. Aber welche Arten von Aufenthaltstiteln gibt es? Welche Unterlagen werden benötigt und wo muss der Antrag gestellt werden? In diesem Artikel beantworten wir diese und weitere wichtige Fragen.
Was ist ein Aufenthaltstitel?
Wenn nicht EU-Bürger:innen länger als 90 Tage in Deutschland bleiben wollen, müssen Sie einen Aufenthaltstitel beantragen. Folgende Aufenthaltstitel können erteilt werden:
- Aufenthaltserlaubnis: Hierbei handelt es sich um einen befristeten Aufenthaltstitel, mit dem man in Deutschland arbeiten und studieren kann.
- Blaue Karte EU: Auch die Blaue Karte EU ist ein befristeter Aufenthaltstitel, der zur Erwerbstätigkeit berechtigt. Außerdem gelten weitere Anforderungen, um diesen zu erhalten. Erfahren Sie mehr in unserem Artikel “Arbeitsvisum Deutschland”.
- Niederlassungserlaubnis und Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU: Bei beiden handelt es sich um unbefristete Aufenthaltstitel. Diese erhalten Sie nur, wenn Sie bereits mehrere Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind.
Wann muss man einen Aufenthaltstitel beantragen?
Einen Aufenthaltstitel müssen Sie in manchen Fällen bereits vor der Einreise nach Deutschland beantragen, so zum Beispiel die Blaue Karte EU. Für die Einreise aus Nicht-EU-Staaten benötigen Sie auch im Vorfeld ein Visum zur Einreise. Wenn Sie aus Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, dem Vereinigten Königreich und Nordirland oder den USA kommen, müssen Sie erst nach Ihrer Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, um arbeiten zu dürfen.
Wo beantragt man einen Aufenthaltstitel?
Einen Aufenthaltstitel müssen Sie bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde beantragen.
Unterlagen zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis
Für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis benötigen Sie folgende Dokumente:
- gültiger Pass (unter Umständen müssen Sie Ihren Pass übersetzen lassen)
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt
- Nachweis über ausreichenden Wohnraum
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- Nachweis über den Aufenthaltszweck
Hinweis: Alle Unterlagen müssen den deutschen Behörden auf Deutsch vorliegen, daher müssen anderssprachige Dokumente ins Deutsche übersetzt und unter Umständen beglaubigt werden.
In unserem Artikel “Arbeitsvisum Deutschland” erfahren Sie, welche Unterlagen Sie für die Blaue Karte EU benötigen.
Kosten des Aufenthaltstitels
Für die Beantragung eines Aufenthaltstitels müssen Sie mit den folgenden Kosten rechnen:
- Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU: ca. 100 Euro
- Niederlassungserlaubnis: zwischen 34,50 und 147 Euro
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU: ca. 109 Euro
FAQs: Aufenthaltstitel beantragen
Sie müssen mindestens fünf Jahre ohne Unterbrechung mit einem gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland gelebt haben und müssen zusätzliche bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU zu erhalten.
Nein, in Deutschland ist es nicht möglich, einen Aufenthaltstitel komplett online zu beantragen. Für die Beantragung müssen Sie persönlich zur zuständigen Ausländerbehörde gehen.
Ja, eine Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel.