Arbeitgeber schüttelt Hand von Fachkraft.
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Beschleunigtes Fachkräfteverfahren - Alle Infos

Katharina Weckend | 15.07.2024

Mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren sollen ausländische Fachkräfte in Deutschland schneller in den Arbeitsmarkt integriert werden. Und das ist auch notwendig, denn laut Expertinnen und Experten könnten bis 2060 rund fünf Millionen Arbeitskräfte in Deutschland fehlen. Bayern konnte mit dem beschleunigten Verfahren gute Erfolge erzielen, nachdem dort vor einem Jahr eine Zentralisierung des Verfahrens eingeführt wurde. Anlaufstelle für Unternehmen ist dort nur noch eine zentrale Stelle, was das Verfahren für Arbeitgeber:innen einfacher macht.

 

Wie das Fachkräfteverfahren funktioniert, was es kostet und noch mehr, erfahren Sie in diesem Artikel.

Was ist das beschleunigte Anerkennungsverfahren für Fachkräfte?

Mit dem beschleunigten Anerkennungsverfahren für Fachkräfte bzw. beschleunigten Fachkräfteverfahren können Menschen aus Drittstaaten ihren Abschluss schneller in Deutschland anerkennen lassen und so schneller in Deutschland arbeiten oder eine Ausbildung beginnen. Kann eine Ausbildung nicht komplett in Deutschland anerkannt werden, können diese Fachkräfte an einer Qualifizierungsmaßnahme in Deutschland teilnehmen und so die fehlenden Qualifikationen erwerben. Das beschleunigte Anerkennungsverfahren leiten im Gegensatz zur normalen Anerkennung von Abschlüssen die zukünftigen Arbeitgeber:innen der Fachkräfte ein. Das heißt, eine Fachkraft muss im ersten Schritt eine Arbeitsstelle in Deutschland finden und hierfür eine verbindliche Zusage haben.

 

Es gibt aber auch andere Möglichkeiten für Fachkräfte nach Deutschland zu kommen. Mit der Chancenkarte zum Beispiel haben Fachkräfte seit diesem Jahr ein Jahr Zeit, in Deutschland vor Ort einen geeigneten Job zu finden.

 

Welche Voraussetzungen müssen für das beschleunigte Fachkräfteverfahren erfüllt sein?

Zuerst muss die Person, die nach Deutschland kommen möchte, aus einem Drittstaat (also nicht EU-Staat) kommen und muss als Fachkraft gelten.

 

Eine weitere Grundvoraussetzung ist, dass zwischen der einwandernden Person und einem/einer Arbeitgeber:in in Deutschland ein Arbeits- oder Ausbildungsvertrag bestehen muss. Der/die Arbeitgeber:in kann anschließend einen Antrag auf beschleunigte Anerkennung einreichen.

 

Für Ausbildungen oder Qualifizierungsmaßnahmen müssen zusätzlich Deutschkenntnisse auf mindestens folgendem Niveau nachgewiesen werden:  

 

  • Qualifizierungsmaßnahme: A2
  • Qualifizierungsmaßnahme für Gesundheitsberufe: B1
  • betriebliche Auszubildende (mindestens zwei Jahre Berufsausbildung): B1
  • betriebliche Auszubildende (weniger als zwei Jahre Berufsausbildung): A2

 

Wer gilt als Fachkraft in Deutschland?

Als Fachkraft gelten Personen mit einer qualifizierten Berufsausbildung oder einem Hochschulabschluss, die oder der in Deutschland anerkannt ist. Ein Berufsabschluss kann anerkannt werden, wenn die Ausbildung in Deutschland mindestens zwei Jahre dauern würde.

Welche Dokumente und Unterlagen benötigt man für das beschleunigte Anerkennungsverfahren?

Je nachdem, ob die Person für eine Ausbildung, Qualifizierungsmaßnahme, einen Pflegeberuf oder eine Arbeitsstelle in einem anderen Bereich nach Deutschland kommt, werden unterschiedliche Unterlagen benötigt. Außerdem müssen Sie sich darauf einstellen, dass einige Dokumente übersetzt und beglaubigt werden müssen. Manche Bundesländer, wie Bayern, stellen Checklisten zur Verfügung, an denen Sie sich orientieren können.

Grundsätzlich werden folgende Dokumente benötigt:

Zusätzlich werden jeweils folgende Dokumente benötigt:

Ausbildung und Qualifizierung:  

  • Ausbildungsvertrag
  • Nachweis über Sprachkenntnisse
  • Nachweis zur Sicherung des Lebensunterhalts

 

Pflegefach- und Heilberufe:

  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
  • Abschlussurkunde/Abschlusszeugnis (Übersetzung notwendig)

 

Arbeitsstellen in anderen Bereichen:

  • Fächerübersicht (Übersetzung notwendig)
  • Abschlussurkunde/Abschlusszeugnis (Übersetzung notwendig)
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
  • tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache
  • Nachweis über einschlägige Berufserfahrung (Übersetzung notwendig)
  • sonstige Befähigungsnachweise (Übersetzung notwendig)

Wie läuft das Verfahren ab?

Als Fachkraft sollten Sie sich zuerst eine Arbeitsstelle suchen. Sprechen Sie Ihre:n Arbeitgeber:in darauf an, ob ein beschleunigtes Anerkennungsverfahren eingeleitet werden kann. Die Entscheidung trifft wahrscheinlich letztendlich der/die Arbeitgeber:in, denn das Verfahren ist mit Kosten verbunden, die auch von den jeweiligen Arbeitgeber:innen zu tragen sind. Sie sind Arbeitgeber:in und möchten eine Fachkraft möglichst schnell nach Deutschland holen? Dann befolgen Sie diese Schritte.

 

Für Arbeitgeber:innen

 

1. Beratungsgespräch bei Ausländerbehörde: Als Arbeitgeber:in sollten Sie zuerst ein Beratungsgespräch zum Anerkennungsverfahren wahrnehmen. Wenden Sie sich hierfür an die zuständige Ausländerbehörde in Ihrem Bundesland. Im Idealfall können Sie hier bereits in Erfahrung bringen, welche Unterlagen Sie konkret für den jeweiligen Fachbereich und das Herkunftsland Ihrer Fachkraft benötigen.

 

2. Vollmacht und weitere Unterlagen: Lassen Sie sich von Ihrer Fachkraft bevollmächtigen, dass Sie das beschleunigte Anerkennungsverfahren einleiten dürfen und bereiten Sie bereits eine farbige Kopie des Reisepasses Ihrer Fachkraft sowie die erforderlichen Nachweise bereit.

 

3. Vereinbarung zwischen Arbeitgeber:in und Ausländerbehörde: Liegen Ihnen alle Unterlagen vor, können Sie das Verfahren bei Ihrer Ausländerbehörde einleiten. Die Dokumente werden von der Ausländerbehörde gesichtet und Sie schließen mit der Ausländerbehörde eine Vereinbarung über Ihre Verpflichtungen, die der Fachkraft und der beteiligten Behörden.

 

4. Anerkennung ausländischer Qualifikation: Die Ausländerbehörde leitet die Unterlagen zur Anerkennung an die zuständigen Stellen weiter. Diese haben nun zwei Monate Zeit, den Antrag zu bearbeiten und eine Entscheidung zu treffen.

Zustimmungsverfahren Bundesagentur für Arbeit: Wurde die Berufsqualifikation anerkannt, folgt nur das Zustimmungsverfahren der Bundesagentur für Arbeit, das innerhalb einer Woche abgeschlossen sein muss.

 

5. Vorabzustimmung der Ausländerbehörde: Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erteilt die Ausländerbehörde die Vorabzustimmung zum Visum, die Ihnen als Arbeitgeber:in zugeschickt wird. Diese müssen Sie wiederum an Ihre Fachkraft weiterleiten.

 

Für die Fachkraft

 

6. Visumantrag der Fachkraft: Mit dieser Vorabzustimmung erhalten Sie einen beschleunigten Termin innerhalb von drei Wochen bei der Auslandsvertretung in Ihrem Herkunftsland. Innerhalb von drei Wochen wird nun über Ihren Antrag entschieden.

 

7. Welcome to Germany: Wird dem Visumantrag stattgegeben, heißt es: Willkommen in Deutschland! Sie dürfen einreisen!

Wie lange dauert das beschleunigte Anerkennungsverfahren?

Das Verfahren soll im Schnitt nicht länger als zwei Monate dauern. Allerdings kann es zu längeren Bearbeitungszeiten in den Monaten August und September kommen, da hier einige Anträge für den Ausbildungsbeginn im Oktober eingereicht werden. Kümmern Sie sich daher frühzeitig um die Einleitung des Verfahrens.

Wie viel kostet das Verfahren?

Für das beschleunigte Fachkräfteverfahren müssen Sie mit folgenden Kosten rechnen:  

 

  • Übersetzung und Beglaubigung von Dokumenten: Je nach Vereinbarung tragen die Kosten der Arbeitgeber oder die Fachkraft selbst oder die Kosten werden aufgeteilt. Wählen Sie hier die benötigten Übersetzungen aus und kalkulieren Sie Ihren Preis.
  • Für den Arbeitgeber wird nach dem Abschluss der Vereinbarung mit der Ausländerbehörde eine Gebühr in Höhe von 411 Euro erhoben. Außerdem können im Prüfungsverfahren durch weitere Behörden eventuell weitere Kosten entstehen.
  • Die Fachkraft trägt die Kosten für den Visumantrag in Höhe von 75 Euro.
  • Die  individuellen Kosten für den Umzug und Einreise tragen auch entweder die Fachkraft selbst oder der/die Arbeitgeber:in beteiligt sich an dieser Summe.

 

Sie haben noch Fragen und benötigen noch weitere Infos?  

Bei Make it in Germany finden Sie weitere wichtige Informationen.

 

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Über die Autorin

Katharina Weckend, Content & SEO Managerin

Katharina arbeitet seit diesem Jahr bei lingoking als Content und SEO Managerin. Sie ist verantwortlich für die Content- und SEO-Strategie und schreibt Texte für die Website, den Ratgeber und andere Medien von lingoking. "Ich freue mich, in unserem Rategeber Wissen weiterzugeben und so zu helfen, Sprachbarrieren weiter einzureißen."

Porträt von Katharina, Content Managerin bei lingoking